Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen von der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung profitieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch zu nehmen. Diese Kombination bietet besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhebliche steuerliche Vorteile.
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (z. B. Maschinen oder Fahrzeuge) höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Der Abschreibungssatz beträgt maximal 30 % des Restwerts des Wirtschaftsguts. Diese Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Zusätzlich zur degressiven Abschreibung können Unternehmen eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nutzen. Diese Sonderabschreibung ist auf fünf Jahre verteilt und steht nur Betrieben zur Verfügung, deren Gewinn im Vorjahr 200.000 Euro nicht überschritten hat. Sie kann unabhängig von der gewählten Abschreibungsmethode (linear oder degressiv) in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Kombination von degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung
Ein Unternehmen kauft im Juli 2025 eine Maschine für 100.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 10 % entspricht. Das Unternehmen nutzt die degressive Abschreibung und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung (2025):
- 40 von 100.000 Euro = 40.000 Euro
Degressive Abschreibung im Jahr der Anschaffung (2025):
Bemessungsgrundlage nach Abzug der Sonderabschreibung: 100.000 Euro – 40.000 Euro = 60.000 Euro
30 % von 60.000 Euro = 18.000 Euro
Gesamtabschreibung 2025: 40.000 Euro (Sonderabschreibung) + 18.000 Euro (degressive Abschreibung) = 58.000 Euro
Degressive Abschreibung im Folgejahr (2026):
Restwert nach 2025: 60.000 Euro – 18.000 Euro = 42.000 Euro
30 % von 42.000 Euro = 12.600 Euro
Gesamtabschreibung 2026: 12.600 Euro
Weitere Jahre:
Die degressive Abschreibung wird auf den jeweils verbleibenden Restwert angewendet, bis der Restwert so gering ist, dass auf die lineare Abschreibung gewechselt werden kann.
Vorteile der Kombination
Durch die Kombination von Sonderabschreibung und degressiver Abschreibung können Unternehmen ihre Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senken. Dies verbessert die Liquidität und schafft finanzielle Spielräume für weitere Investitionen.
Wichtige Hinweise
- Die Sonderabschreibung kann nur von Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro im Vorjahr genutzt werden.
- Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich, um die verbleibenden Restwerte gleichmäßig abzuschreiben.
- Die Sonderabschreibung wird im Jahr der Anschaffung nicht zeitanteilig gekürzt, auch wenn das Wirtschaftsgut erst im Dezember angeschafft wird.
Unternehmen sollten diese steuerlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen und optimal nutzen, um ihre Investitionen effizient zu gestalten.
Für weitere Informationen oder Planungen, sprechen Sie uns gerne an.
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