Vermieter von Wohnungen stehen oft vor der Herausforderung, welche Aufwendungen sie steuerlich geltend machen können. Insbesondere bei Wohnungseigentum treten immer wieder Fragen auf. In der Regel zahlen Vermieter monatlich ein Hausgeld, das für verschiedene Zwecke verwendet wird. Doch können diese Zahlungen direkt von der Steuer abgesetzt werden?

Nein. Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, und nicht alle Bestandteile sind steuerlich relevant. In der Regel enthält das Hausgeld sowohl Aufwendungen für die laufende Bewirtschaftung des Objekts als auch Zahlungen in die sogenannte Instandhaltungs-/Erhaltungsrücklage.

Was ist mit dieser Rücklage? Diese Rücklage wird gebildet, um zu späteren Zeitpunkten größere Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude zu finanzieren. Die Einzahlungen in diese Rücklage sind steuerlich nicht sofort abziehbar.

Woran erkennt man welche Beträge abzugsfähig sind? Ist ein Verwalter mit der Betreuung des Gebäudes beauftragt, wird in der jährlichen Abrechnung in der Regel genau aufgeführt, welche Kosten auf die laufende Bewirtschaftung entfallen und welche Zahlungen in die Rücklage fließen.

Die laufenden Bewirtschaftungskosten, wie z. B. die Ausgaben für die Heizkosten, die Hausmeisterdienste oder die Versicherung, sind in der Regel vollständig als Werbungskosten abziehbar.

Die Zahlungen in die Rücklagen können erst dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich zur Finanzierung von Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

Führt das zu einem steuerlichen Nachteil für den Vermieter? Nein. Auch wenn die Zahlungen in die Rücklage nicht sofort abziehbar sind, wird der Abzug der Werbungskosten lediglich auf spätere Jahre verschoben, in denen das Geld für Instandhaltungsmaßnahmen genutzt wird. Es gehen also keine Aufwendungen verloren – sie werden nur zeitlich verschoben. Dies gilt auch für andere Rücklagen.

Im Zweifelsfällen sollte ein steuerlicher Berater gefragt werden.

Gern stehen wir mit unserem Fachwissen und Erfahrungen für individuelle Fragen zur Verfügung.