Neue Regelungen zur degressiven Abschreibung
Der Bundesrat hat am 11.7.2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt, womit die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt wird (§ 7 (2) EStG). Diese Regelung gilt für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden. Der Abschreibungssatz darf bis zum Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes betragen, jedoch maximal 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die degressive Abschreibung ermöglicht es Unternehmen somit, in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend zu machen.
Die Regelung umfasst bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung. Nicht begünstigt sind hingegen Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Vorteile für Unternehmen
Die degressive Abschreibung bietet Unternehmen erhebliche finanzielle Vorteile, insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition. Durch die höheren Abschreibungsbeträge zu Beginn wird die Steuerlast vorverlagert, was die Liquidität der Unternehmen verbessern kann. Diese zusätzliche Liquidität kann für weitere Investitionen oder zur Deckung laufender Kosten genutzt werden.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt nach dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 eine Maschine für 100.000 EUR. Die Nutzungsdauer der Maschine betrage 10 Jahre. Mit der degressiven Abschreibung kann es im ersten Jahr bis zu 30.000 EUR abschreiben, während bei der linearen Abschreibung lediglich 10.000 EUR (bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren) möglich wären. Dies schafft finanzielle Spielräume und erhöht die Planungssicherheit.
Die degressive Abschreibung ist eine Ergänzung zur linearen Abschreibung und bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu steuern. Durch Nutzung der degressiven Abschreibung kann diese steuerlich früher geltend gemacht werden.
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung soll letztlich Investitionen anregen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Innovationskraft von Unternehmen fördern.
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