Die Errichtung einer Familienstiftung ist eine komplexe Entscheidung, die sowohl steuerliche Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. In diesem Beitrag möchten wir die steuerlichen Aspekte ausführlich beleuchten, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Vorteile einer Familienstiftung

Erbschaftsteuerliche Vorteile:

Langfristige Steuerersparnis: Eine Familienstiftung schützt das Vermögen vor der Erbschaftsteuer, da es nicht direkt auf die Erben übergeht. Stattdessen bleibt das Vermögen in der Stiftung, wodurch eine Zersplitterung durch Erbfolge vermieden wird

Günstigere Steuerklassen: Bei der Errichtung einer Familienstiftung kann die Steuerklasse I oder II angewendet werden, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG)

Freibeträge und Bewertungsabschläge: Für begünstigtes Vermögen, wie Betriebsvermögen, gelten Freibeträge und Bewertungsabschläge, die die Steuerlast weiter reduzieren (§§ 13a, 13b ErbStG)

Langfristige Vermögenssicherung:

Das Vermögen bleibt dauerhaft in der Stiftung und ist vor Zersplitterung oder Veräußerung geschützt. Dies ist besonders vorteilhaft für Familienunternehmen, die über Generationen hinweg erhalten bleiben sollen

Steuerliche Vorteile bei der Unternehmensnachfolge:

Die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Familienstiftung kann steuerlich begünstigt sein. Insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) ermöglichen eine weitgehende Steuerfreiheit

Ertragsteuerliche Vorteile:

Familienstiftungen haben keine Anteilseigner, wodurch keine Gewinnausschüttungen an Gesellschafter erfolgen. Dies kann zu einer günstigeren steuerlichen Behandlung führen

Nachteile einer Familienstiftung

Erbersatzsteuer:

Alle 30 Jahre wird das Vermögen der Familienstiftung mit der sogenannten Erbersatzsteuer belastet (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Diese Steuer kann erheblich sein und erfordert eine langfristige Planung, um die Liquidität der Stiftung sicherzustellen

Laufende Besteuerung:

Familienstiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer und ggf. der Gewerbesteuer. Zudem werden Ausschüttungen an Destinatäre als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Die laufende Steuerbelastung kann die Vorteile der Stiftung mindern, insbesondere wenn hohe Erträge erzielt werden

Eingeschränkte Flexibilität:

Einmal errichtet, ist die Struktur der Familienstiftung nur schwer zu ändern. Dies kann die Anpassungsfähigkeit an zukünftige Bedürfnisse der Familie einschränken

Steuerliche Nachteile bei Zustiftungen:

Nachträgliche Zustiftungen unterliegen der ungünstigen Steuerklasse III, was zu einer höheren Steuerbelastung führt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG)

Hoher Verwaltungsaufwand:

Die Errichtung und Verwaltung einer Familienstiftung erfordert umfangreiche rechtliche und steuerliche Expertise. Zudem unterliegt die Stiftung einer eingeschränkten staatlichen Aufsicht, was zusätzliche Kosten und Aufwand bedeutet

Fazit

Die Familienstiftung bietet zahlreiche steuerliche Vorteile, insbesondere bei der langfristigen Sicherung von Familienvermögen und der Unternehmensnachfolge. Allerdings sind die laufenden steuerlichen Belastungen und die Erbersatzsteuer nicht zu unterschätzen. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind unerlässlich, um die optimale Lösung für Ihre Familie und Nachfolgeplanung zu finden.