Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit ist dieses Thema für alle Unternehmen von zunehmend größerer Bedeutung. Das Wort „Compliance“ (englisch Befolgung) steht für die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien. Im Zusammenhang mit der Antiterror-Verordnung der EU (EG 881/2002 und 2580/2001) bedeutet dies die verpflichtende Prüfung aller Geschäftspartner gegen die Terrorlisten der EU, zusätzlich kann auch die Prüfung gegen Listen der USA und Japan nötig sein.

Die Sicherstellung der Prüfung wird verstärkt Bestandteil von Auftragserteilungen und Ausschreibungen oder ist bspw. für den AEO (Zugelassener Wirtschaftbeteiligter) vorgeschrieben. Fast alle Unternehmensprozesse sind betroffen, unter anderem z.B. Vertrieb, Distribution, Einkauf oder Personal (Mitarbeiter, Bewerber). Bei Verstoß folgen strafrechtliche Ermittlungen gegen das Unternehmen, die Geschäftsleitung oder den verantwortlich Handelnden. Maßgebliche Strafvorschriften sind § 34 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 6, Abs. 7 und Abs. 8 des Außenwirtschaftsgesetzes (AGB).

Wie können Unternehmen dieser neuen Verpflichtung nachkommen?
Die Europäische Union hat eine Datenbank erstellt, welche sämtliche Personen, Organisationen und Vereinigungen enthält, gegen die Finanzaktionen angeordnet werden. Daraus abgeleitete  Listen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht – sie werden fortlaufend aktualisiert und angepasst. Ohne IT-Unterstützung ist somit eine verlässliche Prüfung kaum möglich.

Darüberhinaus ergeben sich weitere Fragen, zum Beispiel: Welche Daten werden wann geprüft (Erstkontakt-, Stammdaten etc.)? Was geschieht bei einem Treffer und wem ist das Ergebnis mitzuteilen? Wer entscheidet über Weiterführung oder Abbruch des Geschäftsvorganges? Wie muss der Vorgang dokumentiert werden?  Diese und weitere Fragen können Unternehmen u.a. mit Unterstützung vom Zoll und mit spezialisierten Software Providern klären.

Autor: Percy Spiller(Beratung und Vertrieb), dbh Logistics IT AG; percy.spiller@dbh.de, www.dbh.de