Vor Kurzem lass ich eine Überschrift, die zu denken gab: Tax Compliance versus Mittelstand. Ist die Tax Compliance der Feind des Mittelstandes? Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass kleine und mittelständische Unternehmen hier zum Teil erhebliche Defizite aufweisen. Nur in wenigen Unternehmen besteht tatsächlich ein durchgängiges System, in denen Handlungsabläufe und Prozesse mit steuerlicher Wirkung systematisch dargestellt und regelmäßig überprüft werden. Und das Risiko ist groß, denn es reicht von unangenehm hohen Steuernachforderungen nach Betriebsprüfungen bis hin zu Steuerstrafverfahren der handelnden Personen.

Besonders betroffen sind Bereiche wie die Rechnungslegung, das Vertragswesen und sämtliche Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis. Und mit der zunehmenden Elektronisierung von Vorgängen können Versäumnisse, Fehler und Ungenauigkeiten durch die Finanzbehörden sehr viel schneller entdeckt werden. Hier sind insbesondere drei Maßnahmen zu nennen, die es Finanzbehörden sehr einfach machen wird, das gläserne Unternehmen zu prüfen:

  • GDPdU: Schon seit fast einem Jahrzehnt haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, auf alle elektronisch erzeugten Daten zuzugreifen. Inzwischen sind Betriebsprüfer technisch entsprechend ausgerüstet und geschult.
  • Elektronische Rechnung: Die gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung elektronischer Rechnungen ist Mitte 2011 aus technischer Sicht deutlich vereinfacht worden. Das geht allerdings mit deutlich anspruchsvolleren Dokumentations- und Nachweispflichten einher.
  • E-Bilanz: Spätestens für das Wirtschaftsjahr 2013 sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Dabei sind spezielle Mindestanforderungen entsprechend der so genannte Taxonomie zu beachten.

Daneben haben sich weitere Änderungen ergeben. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in einigen Bereichen erheblich geändert worden. Zusammen mit immer neuen Vorschriften zur steuerlichen Gewinnermittlung hat dies dazu geführt, dass Handels- und Steuerbilanz tendenziell immer weiter auseinander driften. Viele Unternehmen werden in Zukunft eine Handels- und eine Steuerbilanz aufstellen müssen. Daneben sind die Vorschriften zu E-Bilanz zu beachten. Dies wird zu erheblichen Anpassungmaßnahmen im Finanzbuchhaltungsbereich führen müssen. Mit den Anpassungsmaßnahmen sollte möglichst frühzeitig begonnen werden.

Ein weiterer Risikofaktor in Unternehmen ist die Umsatzsteuer. Das Umsatzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich verkompliziert. Forderungen der Finanzbehörden in Bezug auf Nachweis und Dokumentation sind immer weiter erhöht worden. Unternehmen, die diesen Bereich nicht unter Kontrolle haben, laufen ein erhebliches finanzielles Risiko.

Vorstehend wurden nur zwei Teilbereiche kurz dargestellt, die sich mit einer Tax Compliance Struktur viel einfacher unter Kontrolle bringen lassen. Daneben sind aber viele andere Bereiche betroffen, bis hin zur Steuerplanung für die Unternehmensnachfolge.

Und noch etwas: Zu glauben, mein Steuerberater macht das schon für mich, ist ein Irrglaube. Der Steuerberater kann nur dann auf etwas hinweisen, wenn er ein umfassendes und detailliertes Wissen aller betroffener geschäftlichen Transaktionen hat. Aber genau das hat er nicht. Er kann immer nur punktuell auf etwas hinweisen, wenn es ihm zufälligerweise auffällt oder Dokumente – wie beispielsweise Rechnungen – ganz offensichtlich verkehrt sind. Verdeckte Schwächen im System oder Fehler kann er aber nicht entdecken.

Unternehmen täten gut daran, die Tax Compliance zu ihrem Freund zu machen.