Kinder sind unsere Zukunft. Diese uralte Erkenntnis hat sich auch in der heutigen Politik seinen Niederschlag gefunden. Und deshalb gibt es eine Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen für Eltern oder andere Personen, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen haben. Allerdings ist das Geflecht der einschlägigen Vorschriften unübersichtlich, man könnte auch sagen verworren. Es ist deshalb wichtig, Eltern und anderen für den Unterhalt von Kindern und Jugendlichen Verantwortlichen einen Leitfaden zu geben, an dem sie sich orientieren können. Berechtigte Personen Berechtigte Personen sind
Die steuerlichen Vorteile stehen nicht nur deutschen Staatsbürgern zu. Begünstigt sind folgende Berechtigte:
Daneben gibt es für gewisse Berufsgruppen wie Entwicklungshelfer und Missionare sowie Staatsbürgern aus bestimmten Drittstaaten besondere Bestimmungen (beispielsweise Türkei). Kinder Kinder werden bei fast allen Fördermaßnahmen wie folgt berücksichtigt:
Die Ausbildung endet mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder dem Ausbildungsabschluss. Viele Besonderheiten sind zu beachten; zum Beispiel: Wann eine eigene Berufsausübung oder eigene Einkünfte des Kindes die Förderung ausschließen? Kindergeld Die wichtigste Förderung von Kindern in Deutschland ist das Kindergeld. Das Kindergeld beträgt pro Monat:
Auch im Ausland lebende Kinder können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld begründen. Allerdings können je nach Staat geringere Beträge anzusetzen sein. Ausländisches Kindergeld ist auf das deutsche Kindergeld anzurechnen. Hinweis: Aus dem Ausland zuziehende Eltern wissen häufig nicht, dass sie kindergeldberechtigt sind. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige aus Drittstaaten wie den USA, China, Japan etc. Sobald diese aber eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis haben, sind sie genauso berechtigt wie jeder Deutsche oder EU/EWR-Bürger. Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Kinderfreibetrag Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann unter denselben Voraussetzungen wie beim Kindergeld ein Kinderfreibetrag berücksichtigt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld. Deshalb wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung eine Günstigerprüfung durchgeführt. Hinweis: Entscheidend ist nur, ob ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat; nicht entscheidend ist, ob tatsächlich Kindergeld beantragt oder ausgezahlt wurde. Ein vergessener Kindergeldantrag führt also nicht dazu, dass die steuerliche Begünstigung über den Kinderfreibetrag nachgeholt werden kann. Übernommene Kranken- oder Pflegeversicherung Eltern oder andere Berechtigte können Kranken- oder Pflegversicherungsbeiträge für Kinder als Sonderausgaben absetzen. Dabei ist unerheblich, ob der Berechtigte oder das Kind Versicherungsnehmer ist. Ist also beispielsweise im Rahmen der studentischen Krankenversicherung das Kind selbst Versicherungsnehmer, sind die Beträge trotzdem bei den Eltern oder Berechtigten abziehbar, wenn diese die Beiträge gezahlt haben. Freibetrag für Alleinerziehende Alleinerziehende können einen Freibetrag von jährlich je € 1.308 geltend machen. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie mit einer anderen erwachsenen Person zusammen wohnen. Freibetrag für die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern oder andere Berechtigte einen jährlichen Freibetrag von € 924. Schulgeld Beiträge zu den Kosten des normalen Schulbetriebs einer Privatschule sind wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Nicht abzugsfähig sind Kosten für
Die Eltern müssen Vertragspartner der Schule oder unterhaltsverpflichtet sein. Begünstigt sind Privatschulen die zu einem anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen. Dies gilt für Schulen in Deutschland sowie im EU/EWR-Raum sowie deutsche Schulen im Ausland. Nicht begünstigt sind ausländische Schulen außerhalb der EU oder des EWR. Kinderbetreuungskosten Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können wie folgt abgezogen werden:
Berücksichtigung finden Vergütung des pflegenden Personals und Sachkosten für Wohnung, Verpflegung, sonstiges. Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für Unterricht, Vermittlung gewisser Fähigkeiten (Musikunterricht) oder Aufwendungen für Sport- oder andere Freizeitbeschäftigungen. Hinweis: Sofern die Voraussetzungen für Kinderbetreuungskosten nicht vorliegen, kann bei Haushaltshilfen die Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse einschlägig sein. |
Children are our future. This ancient recognition is also the basis of modern politics. Consequently, there are a wide range of tax incentives for parents and other persons who provide a home for children. However, the complex network of regulations makes it hard for these persons to keep a sufficient overview. Therefore, it is important to provide parents and other persons who are responsible for the maintenance of children with a guideline. Entitled persons The following persons are entitled to child benefits
Tax advantages may not only be claimed by German citizens. The following individuals can claim for child benefits:
There are special rules for special professional groups, such as development workers and missionaries, and for citizens of certain non-EU/EEA-countries (for example Turkey). Children The following children are entitled to child benefits and tax allowances:
The process of education ends if the education is finalised or the child starts employment. Special rules and regulations have to be observed; especially: When does employment or own income of the child disqualifie for child benefits? Payment of child benefits The backbone of child support is the payment of child benefits (Kindergeld). The payments per month are:
Children living abroad are also entitled to payments of child benefits under certain restrictions. There might be reductions applicable for certain countries with lower price levels. Foreign child benefits will be credited against German payments. Notice: Parents moving to Germany for the first time very often do not realise that they are entitled to child benefits. This applies especially for citizens of non EU/EEA-countries( for example from the USA, China, Japan and others). As soon as they are in the possession of a resident and a work permit, every individual being tax resident in Germany has the same rights as EU/EEA-citizens. Individuals can apply for child benefits, retrospectively. Child allowance The child allowance can be claimed in the yearly income tax return. Criteria for claiming the child allowance is the same as those for child benefits. Under certain conditions, the claim for child allowance is adventurous to payments of child benefits. Therefore, tax authorities perform a test on the preferable tax situation in the income tax assessment. Notice: The test only compares the entitlement of child benefits with the tax benefit of the child allowance. Whether child benefits have been claimed or paid out is insignificant. If parents missed to claim on child benefits and consequently these payments have not been made, it cannot be rectified through the income tax assessment. Health and care insurance schemes Parents and other entitled persons can reduce their taxable income through payments to health and care insurance schemes favouring children. Whether entitled persons or children are the insured person does not matter. If, for example, parents or other entitled persons pay premiums to student health or care insurance schemes of children, they can reduce these premiums up to certain amounts from their taxable income. Allowance for single parents Single parents can deduct an amount of € 1,308 per year as an allowance from their taxable income. But this does not apply if a single parent lives together with another adult in the same household. Allowance for the education of an adult child Parents or other entitle persons can claim an amount of € 924 per year if children over 18 are in the process of education. School fees Fees for regular costs of a private school can be claimed as follows:
Costs or expenses are non-deductable.
Parents must be the contractual partner of the school or legally obliged to maintain the child. Private schools qualify for this allowance if their education is subject to an accepted graduation or school degree. This applies to schools in Germany and the EU or EEA. It applies to German schools abroad. However, it does not apply to foreign schools outside of the EU or EEA. Costs of child care Costs for the care of children up to an age of 14 years can be deducted as follows:
Fees to caring personal and expenses for their accommodation, food and drink and other related expenses can be claimed. Education fees are non-deductable (for example music teaching) or expenses for sports or other leisure activities. Notice: If the criteria for this allowance is not met, you should check whether the allowance for household services is applicable. |
Hinweis zum Thema Kinder:
Steuerklassenwechsel rechtsmissbräuchlich!
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil v. 11.10.2012 – 5 C22.11) hat entschieden, dass die Wahl einer Steuerklasse rechtsmissbräuchlich ist, wenn damit nur der Kostenbeitrag eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes reduziert werden soll.
Das Urteil steht in direkten Widerspruch zum Urteil des Bundessozialgerichtes (Urteil v. 25.06.2009 – B 10 EG 3/08 R). Dieses hatte die Steuerklassenwahl ausdrücklich gebilligt, obwohl diese nur den Zweck hatte, das Elterngeld zu erhöhe.
Jetzt können sich höchste deutsche Gerichte wieder nicht einigen.
… und noch ein Hinweis:
Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten können auch dann in Deutschland kindergeldberechtigt sein, wenn sie in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben. Das deutsche Kindergeld ist aber um Beträge zu kürzen, die im Ausland zur Kinderunterstützung bezogen werden (mehrere Urteile des Finanzgerichts Köln v. 30.01.2013).
Voraussetzung ist nur, dass solche Ausländer in Deutschland unbeschrtänkt steuerpflichtig sind. Dies gilt beispielsweise für nach Deutschland entsandte Mitarbeiter oder auch Saisonarbeiter, die in ihren Heimatländern sozialversicherungspflichtig bleiben.
Hinweis:
Bei der Einkommensteuerveranlagung werden Kinderfreibeträge gewährt. In der Folge kommt es zu einer Kürzung, wenn ein Kindergeldanspruch entsteht.
Nicht Voraussetzung ist, dass Kindergeld tatsächlich ausgezahlt wird. Wird also der Kindergeldanspruch nicht geltend gemacht oder durch die Kindergeldkasse abgelehnt, werden im Ergebnis die Kinder weder als Kindergeldzahlung noch bei der Einkommensteuer als Kinderfreibetrag berücksichtigt; so auch BFH vom 20.12.2012 – III R 29/12).
Der Kindergeldansruch sollte also immer im Rechtsweg durchgesetzt werden.
Manchmal soll der Kindergeldanspruch auf einen Elternteil übertragen werden. Hierzu gibt es gerade ein neues BMF-Schreiben vom 28.06.2013 – IV C 4 – S 2282-a/10/10002.
Der BFH hat mit Urteil vom 16.05.2013 (III R 8/11) das die Urteile des FG Köln bestätigt:
EU-Bürger sind kindergeldberechtigt. Allerdings sind kinderbezogene Leistungen des Heimatlandes zu kürzen.
Allerdings muss auch ein EU-Bürger – genauso wie jeder deutsche – sämtliche übrigen Anforderungen des Kindergeldrechtes erfüllen.
Vor allen sollte er seinen Antrag nicht sehr verspätet stellen.