Ist Ihnen das auch schon mal passiert, dass das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht, weil unzutreffende elektronische Daten dem Finanzamt übermittelt worden sind?

Seit Anfang 2014 hat die Steuerverwaltung das ELSTER-Angebot mit dem elektronischen Belegabruf erweitert. Durch den elektronischen Belegabruf können hierzu bei der Steuerverwaltung zur Person gespeicherte Grund- und Belegdaten elektronisch abgerufen und diese automatisch in Ihre Steuerer-klärung übernommen werden. Es werden insbesondere solche Belegdaten zum Abruf bereitgestellt, die von Dritten (Kirchen, Arbeitgebern, etc.) an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden. Derzeit können bereits folgende Daten für die Kalenderjahre 2012 und 2013 abgerufen werden:

  • Grundinformationen wie Name, Adresse, Religionszugehörigkeit
  • Angaben aus Lohnsteuerbescheinigung, z.B. Bruttoarbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des Arbeitnehmers
  • Angaben aus Rentenbezugsmitteilung (Rentenzahlungen)
  • Angaben über Beiträge zur Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung (Zahlungen an Kranken- und Pflegeversicherung sowie Erstattungen)
  • Angaben über Beiträge zur Altersvorsorge (Riester-Rente).

Die Vorteile eines solchen Abrufs sind:

  • Ihre Daten können mit den an das Finanzamt übermittelten Daten verglichen werden.
  • Sofern Ihnen entsprechende Unterlagen (noch) nicht vorliegen, kann (zunächst) auf die Daten des Finanzamtes zurückgegriffen werden.
  • Übertragungsfehler können vermieden werden.

Dadurch können bereits vor Abgabe der Steuererklärung eventuelle Abweichungen mit dem Finanzamt geklärt werden und Einsprüche gegen den Einkommensteuerbescheid vermieden werden.

Leider haben aber ähnliche Verfahren in der Vergangenheit gezeigt, dass dem Finanzamt von Dritten übermittelte Daten wegen immer wieder auftretender Fehler nicht ungeprüft übernommen werden können. Eine Überprüfung der abgerufenen Daten sollte immer erfolgen.