Der Rechnung kommt im Umsatzsteuerrecht zentrale Bedeutung zu. Dabei sind die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung immer weiter angestiegen. Werde die Vorschriften nicht beachtet, ist nach Ansicht des Finanzamtes der Vorsteuerabzug zu versagen.

Zum 01.01.2013 wurden neue spezielle Anforderungen geschaffen.

  • Abrechnungen im Wege einer Gutschrift erfordern, dass die Gutschrift auch als solche bezeichnet wird.
  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen und für im Inland steuerpflichtige Leistungen eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmers gilt in Zukunft, dass bis spätestens zum 15. des Folgemonats eine Rechnung auszustellen ist.
  • In Falle des Übergangs der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) muss in Zukunft ein Verweis Übergang der Steuerschuldnerschaft gemacht werden.
  • In speziellen Fällen müssen in Zukunft folgende Hinweise angebracht werden: Sonderregelung für Reiseleistungen, Gebrauchsgegenstände/Sonderreglung, Kunstgegenstände/Sonderregelung oder Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung