Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG – ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten und muss erstmals zwingend auf Jahresabschlüsses zum 31. Dezember 2010 (oder später bei abweichendem Wirtschaftsjahr) angewendet werden. Für bilanzierende Unternehmen ergibt sich Anpassungsbedarf. Gleichzeitig erhalten sie aber auch einen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraum.

Grundsätzlich kommen drei Ziele der Bilanzpolitik in Betracht:

  • Kontinuität: Weitestgehende Beibehaltung bzw. Fortführung der bisherigen handelsbilanziellen Werte
  • Einheitsbilanz: Möglichst weitgehende Übereinstimmung mit der Steuerbilanz
  • Bilanzpolitische Maßnahmen: Einflussnahme auf Wertansätze zur positiven Darstellung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und zur Verbessserung der Eigenkapitalquote

Es ist zu empfehlen, alle Bilanzpositionen daraufhin zu untersuchen, ob und welcher Anpassungsbedarf besteht. Gleichzeitig ist die Zulässigkeit von Beibehaltungswahlrechten zu prüfen. Dafür ist es sinnvoll, eine BilMoG – Eröffnungsbilanz aufzustellen.