Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, müssen Unternehmen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung an das für sie zuständige Finanzamt übermitteln. Dies erfordert einen nicht zu unterschätzenden Umstellungsaufwand im Bereich der Finanzbuchhaltung.

Über die technischen Anforderungen wurde in der Presse vielfach berichtet. Und auch wir haben unsere Mandanten auf die notwendigen Änderungen hingewiesen. Deshalb soll an dieser Stelle nur auf eine spezielle Aspekte hingewiesen werden.

Unternehmen, die ausschließlich Standardkontenrahmen verwenden, werden vergleichsweise wenig Probleme haben. Die Standardkontenrahmen werden von den entsprechenden Anbietern entsprechend angepasst werden. Für Unternehmen werden die Probleme mit der Anzahl individuell angelegter Konten in der Finanzbuchhaltung ansteigen. Und Unternehmen, die individuelle oder spezielle Branchenkontenpläne verwenden, werden sich auf einen erheblichen Umstellungsbedarf einstellen müssen. Gleiches gilt für Tochterunternehmen ausländischer Muttergesellschaften, die Konzernkontenpläne verwenden (müssen).

Sofern Unternehmen Kontenpläne nicht oder nicht rechtzeitig umstellen können, ist der Einsatz so genannten Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie zu planen. Allerdings wird dies voraussichtlich dazu führen, dass die Finanzverwaltung vermehrt Nachfragen haben wird.

Zu beachten ist auch, dass sich die Buchungslisten der Lohnbuchhaltung ändern müssen. Pauschal besteuerte Bezüge geringfügig Beschäftigter müssen neu aufgeschlüsselt werden. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise Wareneinsatz und Fremdleistungen sind Änderungen notwendig.

Wichtig ist die Aus- und Fortbildung der mit der Finanzbuchhaltung beauftragten Mitarbeiter. Unternehmen, die sich nicht die Umstellung auseinandersetzen, werden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung mit erheblichem Mehraufwand rechnen müssen.