Nicht nur die Tätigkeit von Unternehmen wird zunehmend durch internationale Aspekte gestimmt. Gleiches gilt auch für die Tätigkeit gemeinnütziger Organisation. Deshalb hat die Europäische Kommission am 08.02.2012 einen Verordnungsvorschlag über das Statut einer Europäischen Stiftung (Fundatio Europea – FE) vorgelegt.

Die Europäische Stiftung soll gemeinnützige Tätigkeiten fördern. Damit dürfte es nicht möglich sein, die FE für andere Zwecke – beispielsweise als Familienstiftung – zu nutzen. In der Verordnung werden die Rechtsgrundlagen, Gründung, Tätigkeit, Satzung, Aufbau, Rechnungslegung, Beendigung, mitgliedstaatliche Aufsicht und steuerliche Behandlung geregelt.

Nicht geregelt sind andere Bereiche wie beispielsweise die Umwandlung einer deutschen Stiftung in eine FE.

Unklar ist, wann der Rat der Europäischen Union den Vorschlag verabschieden wird.