Im Förderprogramm ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) werden Fördergelder für Kooperationsprojekte und Einzelprojekte angeboten. Das Programm ist in der KMU-Zielgruppe, besonders in den alten Bundesländern, leider weitgehend unbekannt. Gefördert werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Projekte; die möglichen Zuschüsse betragen je nach Bundesland und Projektart ca. 140 – 200 T€.

Die wesentlichen Auswahlkriterien für die Zulassung zu ZIM-Programmen werden nachfolgend stark vereinfacht und pragmatisch vorgestellt. Vorweg Einzelprojekte:

  • Maximale Firmengröße 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio Umsatz, besser aber kleinere Firmen.
  • Minimale Firmengröße (damit es sich rechnet) ca. 10-15 feste Mitarbeiter, ca. 1 Mio Umsatz.
  • Optimal: 4 Mitarbeiter, die für ein FuE Projekt eineinhalb Jahre arbeiten.
  • Geförderte Themen sind absolut branchen- und technologieunabhängig. Egal, ob IT, Luftfahrt, Maschinenbau oder oder oder. Es muss auch nicht das Rad neu erfunden werden. Wesentlich ist: Das antragstellende Unternehmen holt einen FuE-Rückstand auf und übertrifft dabei international den Stand der Technik. O-Ton ZIM: „Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.“
  • Jeder Projektmitarbeiter wird mit seinen tatsächlichen Gehaltskosten gefördert. Die Gehälter werden mit einem Zuschlag von 100% versehen. Von dieser Summe gibt es – je nach Region und Projektart – 35%/40%/45%/50% nicht rückzahlbare Förderung. De facto liegt betriebswirtschaftlich gesehen wegen des attraktiven Zuschlags die Förderquote für ein durchschnittliches Projekt bei bis zu 65%.
  • Externe Entwickler können ebenfalls in Grenzen gefördert werden.
  • Beratungsdienstleistungen (z.B. für Marketingmaßnahmen) im sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Förderprojekt werden bis zu 50.000 € gefördert, von denen wiederum 50% (max. 25.000 €) erstattet werden.
  • In absoluten Zahlen beträgt die Gesamtförderung eines Unternehmens, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden (können), zwischen 140.000 € und 200.000 € in ca. 18 Monaten.
  • Zahlungen des Projektträgers erfolgen quartalsweise nachschüssig in Höhe der vorgelegten, tatsächlichen Stundennachweise der Entwickler.

Bei sog. Kooperationsprojekten gelten vorgenannte Punkte für jedes antragstellende Unternehmen, d.h. die Förderung kann sich bei 2 Antragstellern verdoppeln. Kooperationsprojekte bedingen i.d. Regel eine Arbeitsteilung von 50:50 bis 70:30. Beide Partner müssen wirtschaftlichen und innovativen Nutzen aus dem Projekt ziehen.

Bei Interesse am ZIM-Programm wenden Sie sich bitte an unsere externen Berater (via Peter Scheller), die bereits für viele Unternehmen erfolgreich Förderanträge gestellt haben und eine Antragstellung erfolgsabhängig vornehmen. Das interessierte Unternehmen trägt bis zur vollständigen Abgabe des Antrags also kein nennenswertes Risiko.