Bei kleinen GmbH sind die Gesellschafter regelmäßig auch Geschäftsführer der Gesellschaft. In der Regel gibt es standardmäßig zivilrechtliche Beziehungen zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern, wie beispielsweise Geschäftsführertätigkeiten, Gesellschafterdarlehen und Mietverhältnisse. Und genau in diesen Vertragsverhältnissen liegt häufig der steuerliche Sprengstoff.

GmbH und Gesellschafter stellen juristisch zwei eigenständige Personen dar. Nur aus diesem Grund werden schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und ihren Gesellschaftern steuerlich anerkannt. Allerdings fehlt es bei Verhandlungen zwischen GmbH und ihren Gesellschaften häufig an einem natürlichen Interessengegensatz. Immerhin bestimmen die Gesellschafter über alle wesentlichen Fragen in der GmbH. Dies gilt umso mehr, wenn der oder die Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sind.

Damit müssen Vertragsbeziehungen selten wie zwischen fremden Dritten ausgehandelt werden. Mit einem Fremdgeschäftsführer wird eine GmbH einfach anders verhandeln als mit einem eigenen Gesellschafter-Geschäftsführer. Im zweiten Fall sitzen häufig dieselben Personen auf beiden Seiten des Verhandlungstisches.

Deshalb werden die Vertragsbeziehungen zwischen GmbH und ihren Gesellschaftern von der Finanzverwaltung immer besonders kritisch unter die Lupe genommen. Um die steuerliche Anerkennung zu sichern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verträge müssen dem entsprechen, was auch fremde Dritte miteinander vereinbart hätten (Fremdvergleich).
  • Die Verträge müssen zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sein.
  • Und die Verträge müssen vereinbarungsgemäß durchgeführt werden.

Werden die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten, drohen verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen mit zum Teil sehr nachteiligen steuerlichen Folgen.

Die Rechtsprechung zu diesen Themen ist inzwischen unübersehbar. Deshalb werden wir in der Folge immer wieder Problembereiche darstellen. In diesem Blog bisher veröffentlich wurden:

Im Corporate Blog der sybo AG haben wir ebenfalls Problembereiche dargestellt: