Somann & Scheller begrüßt Kroatien als 28. Mitglied in der EU. Damit wird das zweite Land des ehemaligen Jugoslawiens – nach Slowenien – Mitglied der Europäischen Union. Mit Wirkung vom heutigen Tage ist Kroatien Teil der Union.

Damit einher gehen auch diverse Änderungen im Steuerrecht. Für Unternehmen, die Handel mit Kroatien betreiben, ändert sich insoweit vorrangig die umsatzsteuerliche Abwicklung:

  • Ab heute werden nach Kroatien keine Ausfuhren, sondern innergemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt.
  • Es wird auch nicht mehr aus Kroatien importiert sondern es sind die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb anzuwenden.
  • Für sonstige Leistungen, die aus Kroatien bezogen oder nach Kroatien erbracht werden, gelten ab heute nur noch die EU-einheitlichen Regeln (beispielsweise das Reverse-Charge-Verfahren).
  • Und deutsche Unternehmen müssen jetzt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer kroatischen Handelspartner erfragen und gegebenfalls durch qualifiziert Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen. Dabei sollte die Dokumentation der Prüfung nicht vergessen werden. Kroatische USt-IdNr. beginnen mit HR, gefolgt von 11 Ziffern.

Das Bundesfinanzministerium hat am 28. Juni 2013 ein Schreiben veröffentlicht, in dem besondere Fragen behandelt werden, wie zum Beispiel die Handhabung von Warenlieferungen, wenn die Warenbewegung gestern begonnen und heute geendet hat.