Auch Wirtschaftsverbände und ökonomischen Initiativen leisten häufig wertvolle Arbeit, die den Branchenunternehmen zu Gute kommen. Ein gutes Beispiel ist die Logistikinitiative Hamburg. Diese verfügt über eine Vielzahl von Arbeitskreisen, in denen Arbeitskreismitglieder zum Nutzen der Initiative und der Öffentlichkeit tätig werden, ohne hierfür irgendeine Vergütung zu erhalten.

So hat der Arbeitskreis Risiko+Recht am 06.10.2010 den Elektronischen Leitfaden Checkliste für Speditionsverträge im Plenarsaal der Handelskammer Hamburg vorgestellt. Eigentlich besteht die Arbeit aus mehreren Checklisten (www.checkliste-logistik.de):

  • Checkliste für das Kundengespräch (Aktive Akquisition)
  • Checkliste für das Kundengespräch (Outsourcing)
  • Checkliste Speditionsvertrag
  • Checkliste Haftung

Die Checklisten sollen Praktikern erste praktische Hinweise für Akquisitionsgespräch und Vertragsanbahnung geben. Sie sollen und können nicht den juristischen Rat in den rechtlich komplexen Fragestellungen dieser Vertragstypen ersetzen.

Natürlich haben Speditions-, Facht- und Logistikverträge jede Menge steuerliche Wirkungen. In der Folge sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nur einige steuerliche Aspekte stichwortartig dargestellt werden:

Die wichtigste Steuer bei dieser Art von Verträgen ist sicherlich die Umsatzsteuer. Dies gilt insbesondere bei Verträgen mit grenzüberschreitenden Waren- und Güterbewegungen. Gleiches gilt auch, wenn Logistikdienstleistungen im Ausland erbracht oder aus dem Ausland bezogen werden. Unternehmen der Logistikbranche, die Fehler bei der Abrechnung eigener Leistungen und Rechnungserstellung, der Rechnungseingangskontrolle, der Dokumentation und dem Nachweises machen, können mit unangenehmen Konsequenzen konfrontiert sein. Dies gilt insbesondere, wenn ein Betriebsprüfer nach Jahren entsprechende Fehler feststellt. Dann drohen nicht nur Steuernachforderungen. Selbst wenn man beispielsweise durch Berichtigung von Rechnungen die Steuernachteile beseitigen kann, drohen Nachzahlungszinsen. Nicht zu unterschätzen sind auch die erheblichen Verwaltungsaufwendungen, wenn rückwirkend für einige Jahre Rechnungen und Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigt werden müssen.

Bei grenzüberschreitenden Transporten sollte man auch immer die Versicherungsteuer im Auge behalten. Gerade bei Transporten mit Auslandsbezug ergeben sich bei richtiger Handhabung durchaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei Outsourcingverträgen können sich noch ganz andere steuerliche Fragen ergeben. Diese können beispielsweise sein: Ertragsteuern auf Veräußerungsgewinne, Grunderwertsteuer, Lohnsteuer, Haftung für Steuern des Rechtsvorgängers etc.

Das zeigt, dass ganz unterschiedliche steuerliche Aspekte je nach Vertragstyp zu berücksichtigen sind. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses muss jeder Vertragspartner überlegen, welche steuerlichen Parameter zu beachten sind. Und sobald diese verifiziert sind, müssen Vertragsklauseln gefunden werden, die eine steueroptimale Abwicklung des Vertrages ermöglichen und steuerliche Risiken so weit wie möglich vermeiden.