Im Juni 2018 hat das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen veröffentlicht, das sogenannte Familienentlastungsgesetz.
Danach soll der Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag von aktuell € 9.000,00 ab 2019 auf € 9.168,00 und ab 2020 auf € 9.408,00 angehoben werden.
Der Kinderfreibetrag von aktuell € 7.428 steigt ab 2019 auf € 7.620 und ab 2020 auf € 7.812 an.
Zudem soll ab 1. Juli 2019 das Kindergeld um € 10,00 pro Monat und pro Kind erhöht werden.
Die Bundesregierung will damit Steuerzahler entlasten und Familien weiter stärken.
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