Die Verzinsung der Steuerzahlungen ist für viele Steuerzahler eine finanzielle Belastung. Für die Steuerpflichtigen, die eine Erstattung erwarten, stellen die Zinsen auf Steuerzahlungen jedoch eine gute Kapitalanlage dar. Aktuell besteht einerseits die Chance die Zinsen auf Steuernachzahlungen zu verringern und andererseits bei Erstattungen die Zinsen in voller Höhe zu erhalten.

Die Verzinsung von Steuerzahlungen beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für das Jahr 2015 beginnt die Verzinsung also am 1. April 2017. Sie beträgt 6% pro Jahr für jeden vollen Kalendermonat.

Für Steuerpflichtige, welche eine Steuererstattung erwarten, ist dies aktuell wohl eine der besseren und sichereren Kapitalanlagen. Wird das Guthaben aus der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 erst im Januar 2018 ausgezahlt, wird dieses Guthaben mit 4,5% verzinst. Somit ergibt sich eine Verzinsung von jährlich 2,25%, beginnend ab dem 31.12.2015.

Für Nachzahlungen gilt grundsätzlich das selbe Verfahren. Hier besteht jedoch aktuell die Möglichkeit, gegen den Bescheid über die Zinsen zur Steuernachzahlung Einspruch einzulegen und auf die anhängigen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht zu verweisen. So müssen Steuernachzahler das Verfahren nicht selber führen und die Kosten dafür tragen, sondern haben eine Chance, dass die Zinsen im Nachgang bei positiven Gerichtsentscheidungen gemindert werden.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Zinssatz von 6% pro Jahr auf Steuerzahlungen ab dem Jahr 2015 als verfassungswidrig erklärt wird, vermag wohl niemand beurteilen zu können. Trotzdem kann diese Chance durch einen einfachen Einspruch genutzt werden.