In Zeiten der Globalisierung können Steueränderungen im Ausland auch für die deutsche Wirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Ein Beispiel liefert das Budget, das der britische Schatzkanzler Osborne am 23.03.2011 vorgelegt hat.

Für deutsche Unternehmen, die in Großbritannien wirtschaftlich tätig sind, werden zwei Änderungen von Bedeutung sein:

  • Großbritannien plant, den Körperschaftsteuersatz bis zum Steuerjahr 2014/2015 jedes Jahr um 1%-Punkt bis auf 23% zu senken. Damit sinkt die Gesamtertragsteuerbelastung deutlich unter das deutsche Niveau von rd. 30% für Körperschaft- und Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Damit wird Großbritannien als Investitions- und Holdingstandort attraktiver.
  • Die zweite wesentliche Änderung wirkt aber eher zu Lasten deutscher Unternehmen und insbesondere ihrer nach Großbritannien entsandten Mitarbeiter aus. Großbritannien schafft die Sozialversicherung ab und integriert den Sozialschutz in das Einkommensteuersystem. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer steigen wird. Für Mitarbeiter, die deutsche Unternehmen nach Großbritannien entsenden, ist dies tendenziell nachteilig. Mitarbeiter, die bis zu einer vertraglich vereinbarten Zeit von 24 Monaten nach Großbritannien entsandt wurden, konnten aufgrund europarechtlicher Vorgaben in Deutschland sozialversichert bleiben. Damit entfiel bisher die Sozialversicherungspflicht in Großbritannien. Diese Möglichkeit haben sie auch weiterhin. Aufgrund der Gesetzesänderung werden diese Mitarbeiter in Zukunft aber die deutschen Sozialversicherungsbeiträge und gleichzeitig über die Erhöhung der britischen Einkommensteuer das dortige Sozialsystem indirekt mit bezahlen.  Es ist bei zukünftigen Entsendungen im Einzelfall zu prüfen, ob der Verbleib eines nach Großbritannien entsandten Mitarbeiters im deutschen Sozialversicherungssystem noch zu tragbaren wirtschaftlichen Ergebnissen für Unternehmen und Mitarbeiter führt.