Fast jedes wirtschaftliche Handeln löst eine steuerliche Folge aus. Bei der Vertragskonzeption können diese leicht übersehen werden. Das kann ungeahnte steuerliche Risiken hervorrufen. Man muss sich auch von der Vorstellung frei machen, dass juristische Experten, die Verträge vorbereiten, das steuerliche Risikopotential immer und vollständig übersehen können. Nicht umsonst schreiben Notare in jeden Vertrag, den sie beurkunden, dass sie keine steuerliche Beratung durchgeführt haben. Und vorsichtige Rechtsanwälte empfehlen ihre Mandanten, steuerlichen Rat einzuholen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Betroffen sind fast alle Vertragstypen. In Liefer- und Dienstleistungsverträgen stehen häufig Fragen des Umsatzsteuerrechtes im Fokus. Bei Unternehmenskaufverträgen muss im Rahmen einer Steuerklausel geregelt werden, wer für steuerliche Risiken aus Betriebsprüfungen für vergangene Zeiträume haften soll. Bei der Umstrukturierung von Unternehmensgruppen und Unternehmensverkäufen müssen ertragsteuerliche Folgen beachtet werden. Dabei kommt auch leicht die Grunderwerbsteuer ins Spiel, wenn beteiligte Unternehmen Grundstücke haben. Es gilt auch Sperrfristen aller möglichen Steuerarten zu beachten, deren Missachtung dazu führen kann, dass sich steuerlich vorteilhafte Gestaltungen durch steuerschädliches Verhalten der Beteiligten in der Zukunft in ihr Gegenteil verwandeln.

Allerdings lauern die Gefahren nicht nur in der Konzeption neuer Verträge. Auch bestehende Verträge können steuerliche Risiken bergen. Dies gilt insbesondere bei langfristigen Verträgen. Einstmals steuerlich unbedenkliche Verträge können sich im Verlauf der Zeit zu steuerlichen Zeitbomben entwickeln. Häufig zu beobachten ist dieses Phänomen bei Gesellschaftsverträgen, die nicht angepasst werden. Änderungen in Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht haben viele ältere Gesellschaftsverträge steuerlich risikoreich gemacht. Alte Gewerbemietverträge enthalten häufig keine ausreichenden Umsatzsteuerklauseln, die dem gewerblichen Mieter den Vorsteuerabzug sichern. Eine Vertrags-Due Diligence ist häufig der einzige Weg, das Risikopotential in den Verträgen zu lokalisieren.

Wir werden in unregelmäßigen Abständen spezielle Themen aufgreifen und in übersichtlicher Form darstellen.